Stellungnahme 18(16)58-B — Regionalbündnis Windvernunft (Bundestag)
Überblick
Schriftliche Stellungnahme von Heinrich Brinkmann als Sprecher des Regionalbündnisses Windvernunft zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Länderöffnungsklausel (BT-Drucksache 18/1310), eingereicht am 18.05.2014, vorgelegt für die öffentliche Anhörung am 21.05.2014.
Auch als Anlage 3 abgedruckt in: Bundestag Protokoll 18-15 - Anhörung Länderöffnungsklausel
Absender-Daten (quellenbelegt)
- Name: Heinrich Brinkmann
- Adresse: Bekscher Berg 57, 33100 Paderborn
- Email: info@Regionalbuendnis-Windvernunft.de
- Datum: 18.05.2014 (Eingangsstempel Bundestag: 19.05.2014)
Kernforderungen
- Stärkung der kommunalen Planungshoheit (Art. 28 Abs. 2 GG)
- Öffnungsklausel nicht nur für Länder, sondern auch für Kommunen
- Berücksichtigung von: Kurgebieten, Naturschutzgebieten, langfristig geplanten Wohngebieten
- Kritik an Windkonzentrationsflächen: “geht es allein um Schaffung geeigneter Windzonen, nicht um Abwägung”
Wortlaut (quellenbelegt, vollständig)
„Wir plädieren daher dringend neben der Länderöffnungsklausel auch eine Öffnungsklausel zu Gunsten der Städte und Gemeinden als Träger der Bauleitplanung vorzunehmen.”
Bewertung [Report-Einschätzung]
Diese Stellungnahme aus 2014 ist das älteste dokumentierte Quelldokument im Brinkmann/Windvernunft-Komplex. Es zeigt:
- Brinkmann ist seit mindestens 12 Jahren (2014–2026) aktiv
- Die “kommunale Planungshoheit”-Argumentation ist ein Dauerbrenner — exakt dieselben Argumente in Wadersloh 2026
- Bekscher Berg 57 war schon 2014 die Vereinsadresse — wurde 1:1 für VK NRW übernommen
Verknüpfungen
- Heinrich Brinkmann — Autor
- Vernunftkraft NRW — Nachfolgeorganisation (Fusion Ende 2019)
- Bundestag Protokoll 18-15 - Anhörung Länderöffnungsklausel — zugehöriges Anhörungsprotokoll
- Stellungnahme 17-1729 - Windvernunft Landtag — NRW-Pendant (Nolte, 2019)